Damit die Jungen nicht mehr nur die Zukunft sind: Kinderrechte ins GG

Mit der Ankündigung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern ist die große Koalition spät dran: Fast 30 Jahre nachdem die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet haben.

In der steht, dass Kinder uneingeschränkt als Rechtssubjekt anerkannt werden sollen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„?Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungs- rang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaf fen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.?“

Bevor wir den vermeintlichen Vorstoß der Bundesregierung beurteilen können, heißt es also erst einmal: abwarten. Denn die Ausführung des Gesetzes ist entscheidend für seine Wirkungskraft. Richtig ausgestaltet, können die im Grundgesetz verankerten Kinderrechte einiges bewirken.

Das können Kinderrechte im Grundgesetz bewirken

Staat und Eltern wären damit verpflichtet, sich bei ihren Entscheidungen am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Das könnte zum Beispiel Einfluss auf die Planung von Wohnvierteln haben oder auf die Gestaltung des Schulsystems. Vor allem aber wären die Rechte der Kinder durch eine Verankerung im Grundgesetz einklagbar, bei ihrer Verletzung könnte Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Dadurch würde schließlich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen enorm gestärkt werden.

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